Unsere Stellen
Sie möchten sich bei uns bewerben? Mehr Informationen finden Sie im "Merkblatt Bewerbung".
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Sie möchten sich bei uns bewerben?
Gerne geben wir Ihnen einen groben Überblick, wie das Bewerbungsverfahren bei uns läuft: Bewerbungen gehen bei der Leitung Viva Kirche Schweiz ein, sei es allgemein oder für eine spezifische Stelle. Ist die Bewerbung vollständig und erfolgsversprechend, führen wir ein Vorstellungsgespräch durch. Danach schlagen wir dem Bewerbenden (bei einer allgemeinen Bewerbung) eine Stelle vor und der Gemeindeleitung eine Person. So kommt es zu einem Vorstellungsgespräch mit der örtlichen Gemeindeleitung. Gibt sowohl die Gemeindeleitung als auch der Bewerbende und Leitung Schweiz grünes Licht, kommt es zur Anstellung. Zur Aufbereitung Ihrer Unterlagen empfehlen wir Ihnen unser "Merkblatt Bewerbung".Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungsunterlagen an oder an den zuständigen Regionalleiter.
Wie Viva Kirche Schweiz zum neuen Namen kam
Wer wir sind
Viva Kirche Schweiz ist ein Verband aus über 90 evangelischen Freikirchen. Die erste Kirche wurde 1869 gegründet, die Wurzeln des Verbands sind aber älter und gehen auf die «Pilgermission St. Chrischona» mit Gründung 1840 zurück. Heute sind wir als Verein organisiert mit einer Delegiertenversammlung als oberstes Gremium. Viva Kirchen sind neben diversen evangelischen Landes- und Freikirchen Mitglied der Schweizerischen Evangelischen Allianz (SEA) und fühlen sich vor allem mit den Kirchen der evangelisch-reformierten Tradition verbunden. Gemeinsam mit der römisch-katholischen Kirche anerkennen wir das Apostolische Glaubensbekenntnis. Unser Glaube gründet auf Jesus Christus, daher nennen wir uns Christen. Wir glauben, dass die Bibel als Gottes Wort Antworten auf Lebensfragen hat und relevant für unsere Gesellschaft ist. Wir erleben, dass in der Gemeinschaft mit Gott Freiheit, Liebe, Würde, Hoffnung und Zuversicht zu finden ist.
Unsere Kirchen leben die Vereinstruktur vor Ort und finanzieren sich durch freiwillige Beiträge. Mitgliedschaften sind möglich, aber keine Voraussetzung für eine Teilnahme an einem Gottesdienst oder für eine Mitarbeit. Ebenfalls verpflichten sich Mitglieder in keiner Weise zu einer finanziellen Unterstützung.